In den letzten Jahren hat sich das Bau und Werkvertragsrecht zu einem der umfangreichsten Spezialgebiete entwickelt. Wer heute am Bau tätig ist, sei es als, Bauunternehmer Architekt, oder privater Eigenheimbauer, kommt ohne Rechtsrat kaum noch aus.
Haben Sie als Unternehmer Probleme mit dem Architekten oder dem Bauherren? Unbezahlte Rechnungen häufen sich, Banken und Lieferanten fordern ihr Geld und Ihre Vorleistungen an Material- und Personalkosten übersteigen die Einnahmen - ein Rechtstreit mit dem Auftraggeber steht ins Haus.
Vertrauen Sie sich einem Spezialisten in Baurechtsfragen an. Die Rechtslage wird immer komplizierter, auch in Fragen wichtiger Vertragsgestaltungen. Oft kommt es auf Schnelligkeit und den richtigen Ton an, um Auseinandersetzungen zu Ihren Gunsten zu entscheiden.
Genauso, wie Sie Fachmann auf Ihrem Gebiet sind, verfügen wir über die nötige Erfahrung, in Ihrem Sinne Schaden zu begrenzen und Konflikte aus dem Weg zu räumen. Oder hätten Sie gewusst,
- dass die VOB nicht automatisch gilt?
- dass viele Mahnungen falsch und nutzlos sind?
- wie man auch ohne Mahnungen zu seinen Zinsen kommt?
- wie man als Bauunternehmer seinen Werklohn von Anfang an sichert?
- wann Ihr Werklohn fällig wird?
- wie Sie Ihr Recht auf Abnahme realisieren?
- dass eine frühzeitige Beweissicherung erforderlich sein kann?
- wann Ihre Forderungen verjährt sind?
- dass der §648a BGB ein Retter in der Not sein kann?
Überlassen Sie den Erfolg Ihres Betriebes nicht dem Zufall. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Baurechtsspezialisten.
Haben Sie als Bauherr Probleme beim Hausbau oder der Erstellung der Eigentumswohnung?Warten Sie nicht erst, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Oftmals sind Probleme bereits durch einen lückenhaften Vertrag oder nachteilige oder fehlerhafte Vertragsklauseln vorprogrammiert. Wir helfen Ihnen, das Geflecht vertraglicher Beziehungen mit Architekten, anderen Sonderfachleuten, dem Bauunternehmer sowie den Handwerkern zu gestalten und zu ordnen.
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von A-Z:
- Sind die Baukosten überschritten?
- Ist die Bauausführung mangelhaft?
- Wird die Immobilie nicht rechtzeitig fertig?
- Ist der Bauunternehmer insolvent?
- Werden Mängel nicht beseitigt oder nicht akzeptiert?
- Oder droht sogar ein Bauprozess?
Soweit muss es nicht kommen, denn "der kluge Mann baut vor".
Gute Planung schützt Bauherren und Bauunternehmer vor bösen Überraschungen Werkverträge über Bauleistungen haben sich zu einem Spezialgebiet entwickelt. Es ist oft üblich, die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) zugrunde zu legen, obwohl der Bundesgerichtshof hier in weiten Teilen einen Riegel vorgeschoben hat.
Darüber hinaus müssen jedoch besondere Vereinbarungen über
- die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche,
- Art und Umfang der Leistungen,
- Honorare und Preise sowie Abschlagszahlungen,
- Gewährleistung, Haftung und Sicherheitsleistung,
- sowie die Verteilung der Risiken
vertraglich gestaltet und festgehalten werden.
Unser Rat: Lassen sie sich frühzeitig beraten!Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Auch wenn in der Bauphase alle Beteiligten zur kooperativen Mitarbeit verpflichtet sind, läuft nicht immer alles störungsfrei. Wir können für Sie frühzeitig abklären, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind, welche Fristen gesetzt und eingehalten werden müssen und wie Kosten eingespart werden können. Wir bieten Hilfestellung im Paragraphendschungel und prüfen das Kleingedruckte.