Rechtsanwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Geld erteilen. Diese Situation unterscheidet sich wesentlich von der Tätigkeit eines Handwerkers oder Kaufmanns. Von beiden bekommt der Kunde etwas greifbares etwas handfestes. Von seinem Anwalt bekommt der Mandant im Zweifel sogar eine Auskunft die ihn noch nicht einmal befriedigt oder ihm zeigt, dass er eben nicht Recht hat. Vor diesem Hintergrund fällt es manch einem schon einmal schwer die Kostennote des Rechtsbeistandes zu akzeptieren oder zu begleichen.
Wenn Sie sich jedoch einmal vergegenwärtigen, dass eine fundierte anwaltliche Prüfung des Sachverhaltes und die daraus resultierende positive oder negative Bewertung der Erfolgsaussichten Ihnen entweder viel Geld einbringen oder viel Geld und Ärger ersparen kann, dann ist das Geld für Ihren Anwalt oftmals besser angelegt als an der Börse.
Leider ist die genaue Höhe der Honorare, die ein Mandant zu zahlen hat, nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). eine Vielzahl von Möglichkeiten beinhaltet, wie Gebühren anfallen können. Wenn Sie Ihren Anwalt anrufen oder aufsuchen und lediglich um einen rechtlichen Rat bitten, wird Sie dieses erste Gespräch grundsätzlich nicht mehr als 249,90 EUR, nämlich 190,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. kosten, je nach Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.
Jede weitergehende Tätigkeit Ihres Anwalts richtet sich dann jedoch nach dem sog. Gegenstands- oder Streitwert und kann weit über die oben genannten Beträge hinausgehen. Fragen Sie uns bitte gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und Sie können abschätzen, ob sich das von Ihnen angestrebte Ziel finanziell noch lohnt.
Häufig bietet sich auch die Möglichkeit an, die anfallenden Gebühren mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen, wobei Sie als Versicherungsnehmer das Recht haben, sich selbst den Anwalt Ihres Vertrauens auszusuchen.
Sollten Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel zur Rechtsverfolgung verfügen, prüfen und beantragen wir für Sie auch Prozesskosten- oder Beratungshilfe.
Bitte sprechen Sie uns gerne auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder fester Pauschalen an, falls ihr Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der Streitwert relativ hoch ist. Und der Anwalt kann sich völlig losgelöst von der Rentabilität einer Angelegenheit mit Ihrem Problem befassen. Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt und die sog. Erfolgshonorare wie man Sie aus den amerikanischen Anwaltsserien kennt, zur Zeit in Deutschland nicht statthaft sind. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). geschuldeten Gebühren abzurechnen.