Rechtsanwalt Thomas G. Schmitz
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Ein Tabu brechen!



Vor dem Hintergrund, dass gerade die jetzige Generation ein erhebliches Vermögen geschaffen hat, welches in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zur "Vererbung" ansteht, ist die vorbeugende rechtliche Beratung und Gestaltung zur Vermeidung ungewollter Ergebnisse und vermeidbarer Erbschaftssteueranfälle nötiger denn je.

Wir beraten Sie über:

  • die gesetzliche Erbfolge
  • das Testament, seine Inhalte, sein Widerruf
  • die Enterbung und den Pflichtteil
  • die erbrechtliche Relevanz des ehelichen Güterstandes
  • die Unternehmensnachfolge
  • die Schenkung
  • den Nießbrauch
  • die Erbschaftssteuer
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