Viele Dinge werden im Leben von Menschen geregelt und bedacht, oftmals jedoch nicht der Umstand, welcher als einziger mit Sicherheit eintritt: der eigene Tod. Sei es aus Scheu, sich mit diesem Gedanken zu befassen oder aus Sorglosigkeit, dass es "bis dahin" noch lange dauern werde.
Jeder von uns wird sich eines Tages von diesem Leben, seinen Freunden und Verwandten verabschieden müssen. Aber ist es uns wirklich gleich, was danach geschieht – ob sich Ihre Kinder streiten oder vertragen, ob Ihr Lebenswerk verschwendet oder weitergeführt wird?
Auch wenn der Gedanke daran keine besondere Freude macht, ist es Notwendigkeit, für diesen Fall Vorsorge zu treffen.
Die Statistik zeigt, dass die wenigsten Menschen ihren Erbfall mit den Mitteln, die das Gesetz zur Verfügung stellt regeln, nämlich das Testament oder den Erbvertrag. Nach Erhebungen kommt es zur "gewillkürten Erbfolge" – also der vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag angeordneten oder bestimmten Erbeinsetzung – nur in rund 20 % aller Erbfälle. In den anderen Fällen tritt also gesetzliche Erbfolge ein, welche u.U. zu sehr negativen und vom Erblasser oft nicht gewollten Folgen für den oder die Erben führt.
Vor dem Hintergrund, dass gerade die jetzige Generation ein erhebliches Vermögen geschaffen hat, welches in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zur "Vererbung" ansteht, ist die vorbeugende rechtliche Beratung und Gestaltung zur Vermeidung ungewollter Ergebnisse und vermeidbarer Erbschaftssteueranfälle nötiger denn je.
Wir beraten Sie über:
- die gesetzliche Erbfolge
- das Testament, seine Inhalte, sein Widerruf
- die Enterbung und den Pflichtteil
- die erbrechtliche Relevanz des ehelichen Güterstandes
- die Unternehmensnachfolge
- die Schenkung
- den Nießbrauch
- die Erbschaftssteuer